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  Teilnahmeberechtigung
Willkommen sind weltweit alle Industriedesigner,
  1. die noch in der Ausbildung sind, oder
  1. Berufsanfänger, deren Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt bzw. nach März 2006 beendet wurde.

Einsendeschluss ist der 31. Januar 2009.
Bis zu diesem Termin müssen alle Unterlagen für die erste Stufe bei Braun eingegangen sein. Bei Einreichung darf der Entwurf in keinem anderen Wettbewerb ein Preisgeld erhalten haben.

Zum Zeitpunkt der Einreichung darf der Entwurf in keinem anderen Wettbewerb eine Auszeichnung erhalten haben. Die Anmeldung von Schutzrechten ist Sache der Teilnehmer.

Rechte für die Realisierung dürfen bei Einreichung noch nicht auf Dritte übertragen worden sein. Urheberschaft und Nutzungsrechte liegen beim Teilnehmer.

Schutzrechtliche Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Mit der Unterschrift auf dem Einsendeformular
  1. erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an
  1. erklären sie ihre Urheberschaft an der eingereichten Arbeit.

Zudem sind sie damit einverstanden, dass
  1. Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit sowie mit den beteiligten Personen ausdrücklich genehmigt sind
  1. das Designmodell, sollte die Arbeit in die BraunPreis-Ausstellung aufgenommen werden, für die Dauer der Wanderausstellungen Braun zur Verfügung gestellt wird (bis ca. 6 Monate nach der Preisverleihung)


   
         
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Stand: 02.09.2008, 01:09

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